Beschlussvorschlag:
Die nachfolgend aufgeführte Satzung zur 10. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung vom 19.12.1991, zuletzt geändert am 21.12.2010 wird beschlossen:
„Satzung der Gemeinde Wadersloh vom ______ zur 10. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung vom 19.12.1991, zuletzt geändert am 21.12.2010.
Aufgrund von
- § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) und
- §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) in Verbindung mit der Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Wadersloh vom 22.12.1993, in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Rat der Gemeinde Wadersloh in seiner Sitzung am ……. folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 3 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
Die Jahresbenutzungsgebühr beträgt für den
120-Ltr. Abfallbehälter (Restmüll) |
162,00 € |
120-Ltr. Abfallbehälter (Restmüll) mit Bioabfallbehälter |
180,00 € |
240-Ltr. Abfallbehälter (Restmüll) |
324,00 € |
240-Ltr. Abfallbehälter (Restmüll) mit Bioabfallbehälter |
342,00 € |
Die Jahresbenutzungsgebühr für jeden weiteren Bioabfallbehälter beträgt für den
120-Ltr. Bioabfallbehälter |
60,00 € |
240-Ltr. Bioabfallbehälter |
120,00 € |
Artikel 2
Folgender Text wird als § 3 Abs. 6 in die Satzung eingefügt:
„Für die Abgabe von Abfall am Recyclinghof der Gemeinde Wadersloh gilt als Bemessungsgrundlage das Volumen bzw. die Stückzahl. Bei der volumenabhängigen Gebühr erfolgt deren Erhebung pro angefangene 500 Liter eines Abfallstoffes. Bei angelieferten Mischabfällen bis 500 Liter wird einmalig die Gebühr für die Abfallart mit der höchsten Gebühr zugrunde gelegt.
Für die Abfälle, deren Gebühr je Stück erhoben wird, sind Gebühren unabhängig von der Gebühr für die Abfälle, die nach dem Volumen abgerechnet werden, zu entrichten.
Die Gebührenpflicht tritt mit dem Datum der offiziellen Eröffnung des Wertstoffhofes im Centraliapark in Kraft.
Die Gebühren betragen im Einzelnen maximal:
Abfallart |
Mengeneinheit |
Gebühr |
Gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll) |
Je angefangene 500 Liter |
10,00 Euro |
Sperrgut (Sperrmüll) |
Je angefangene 500 Liter |
10,00 Euro |
Teppich |
Je angefangene 500 Liter |
10,00 Euro |
Holz |
Je angefangene 500 Liter |
10,00 Euro |
Bauabfälle |
Je angefangene 500 Liter |
10,00 Euro |
Bauschutt |
Je angefangene 500 Liter |
20,00 Euro |
Rasen/Laub |
Je angefangene 500 Liter |
10,00 Euro |
Grünschnitt |
Je angefangene 500 Liter |
10,00 Euro |
Folien |
Je angefangene 500 Liter |
Kostenlos |
Styropor |
Je angefangene 500 Liter |
Kostenlos |
Papier |
Je angefangene 500 Liter |
Kostenlos |
Metalle |
Je angefangene 500 Liter |
Kostenlos |
Reifen ohne Felge |
Stück |
3,00 Euro |
Reifen mit Felge |
Stück |
6,00 Euro |
Korken |
Je angefangene 500 Liter |
Kostenlos |
Artikel 3
Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.“