Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: 3. vereinfachte vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Gartenstraße", Offenlegungsbeschluss (BPA 16/11, P. 12.2)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.01.2012 HA 15/12 |
Beschluss: | einstimmig angenommen |
Vorlage: | 2012/B/1572 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Beschlussvorlage 134 KB |
Beschlussvorschlag:
Die 3. vereinfachte vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Gartenstraße“ der Gemeinde Wadersloh – einschließlich Begründung – ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung auszulegen. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen und gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.