Beschluss:

Gegen die Errichtung eines überdachten Freisitzes und eines Carports auf dem Grundstück „Karl-Arnold-Straße 57“ bestehen keine Bedenken. Wegen der hiermit zusammenhängenden geringfügigen Überschreitung der Grundflächenzahl wird von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 45 „Ehemalige Kleingartenanlage“ eine Befreiung erteilt.