Beschluss:
Die nachfolgend aufgeführte Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Klärschlammbeseitigungssatzung) wird beschlossen.
Satzung der
Gemeinde Wadersloh vom zur 1. Änderung der Satzung
über die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
(Klärschlammbeseitigungssatzung)
vom 19.05.1994
Aufgrund von
- §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666)
- §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712) und
- §§ 53, 64 und 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926)
- in Verbindung mit der Satzung der Gemeinde Wadersloh über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) vom 10. November 1994,
in den jeweils zz. geltenden Fassungen,
hat der Rat der Gemeinde Wadersloh am ______________ folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 12 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen beträgt
a) für die Behandlung eines Kubikmeters Klärschlamm 16,11 €
b) für die Behandlung eines Kubikmeters Abwasser aus abflusslosen Gruben 1,61 €
c) für die Abfuhr eines Kubikmeters Klärschlamm oder eines Kubikmeters
Abwasser aus abflusslosen Gruben durch die Gemeinde 17,85 €“
Artikel 2
Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.