Beschluss: einstimmig angenommen

Beschluss:

Die Einkommensgrenzen für die Ermittlung der Elternbeiträge für den Besuch der Offenen Ganztagsgrundschule werden ab 01.08.2008 wie nachstehend aufgeführt neu festgesetzt.

 

Einkommensgrenze

1. Kind

Geschwisterkinder

bis 15.000 €

10,00 €

  5,00 €

bis 25.000 €

20,00 €

10,00 €

bis 37.000 €

30,00 €

15,00 €

bis 49.000 €

50,00 €

25,00 €

bis 61.000 €

70,00 €

35,00 €

über 61.000 €

90,00 €

45,00 €

 

 

 

2. Änderungssatzung zur

Satzung der Gemeinde Wadersloh über die Erhebung von

Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich

vom _________________

 

 

Aufgrund von

  • § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW 2007 S. 380),
  • §§ 4, 6 und 7 des Kommunalenabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (AG) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712),
  • den Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder Nordrhein-Westfalen vom 12. Februar 2003

 

in den jeweils zzt. geltenden Fassungen hat der Rat der Gemeinde Wadersloh am _______ folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

§ 3 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Wadersloh über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 30.06.2006 wird wie folgt geändert:

 

Die Höhe des Elternbeitrages ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

 

Einkommensgrenze

1. Kind

Geschwisterkinder

bis 15.000 €

10,00 €

  5,00 €

bis 25.000 €

20,00 €

10,00 €

bis 37.000 €

30,00 €

15,00 €

bis 49.000 €

50,00 €

25,00 €

bis 61.000 €

70,00 €

35,00 €

über 61.000 €

90,00 €

45,00 €

 

 

§ 2

 

Diese Änderung tritt am 01.08.2008 in Kraft.