Beschluss: einstimmig angenommen

Beschluss:

Die Straße „Industrieweg“ wird gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. Seite 1028, 1996 Seite 81, Seite 143) zuletzt geändert durch Artikel 114 des Gesetzes vom 25. September 2001 (GV. NRW. Seite 708) eingezogen. Die Einziehung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen.