Wichtige Einnahmen der Gemeinde
Steuern zahlen Sie als Bürger der Gemeinde Wadersloh, wenn Sie
- Eigentümer eines Grundstücks oder Hauses sind (Grundsteuer),
- einen Hund besitzen (Hundesteuer),
- ein Gewerbe betreiben (Gewerbesteuer),
- über Spielgeräte einen Gewinn erzielen (Vergnügungssteuer).
Steuern werden von der Gemeinde Wadersloh erhoben, um den Aufgaben im Interesse ihrer Bürger gerecht zu werden.
Gebühren hingegen sind Geldleistungen, die Sie für Müllabfuhr und Abwasserbeseitigung entrichten müssen.